Matriken Pfarrgemeinde Dornbach, 1790 - 2011, 2022-03 - 2022-05
Daten
- Erstellung: 1790 - 2011
- Digitalisierung: 2022-03 - 2022-05
Bedingungen für den Zugang
Zugang laut PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, § 52 Abs. 5, und § 72 Abs. 1 idF BGBl. I Nr. 161/2013).
Schutzfristen:
Geburtenbücher (Taufbücher): 100 Jahre seit der Eintragung der Geburt - sofern die Eintragung nicht eine lebende Person betrifft.
Ehebücher: 75 Jahre seit Eintragung der Eheschließung - sofern die Eintragung nicht eine lebende Person betrifft.
Sterbebücher: 30 Jahre seit Eintragung des Todes.
Obiges betrifft nur Altmatriken bis 1938. Ab 1939 handelt es sich um rein kirchliche Unterlagen, für die kein gesetzlicher Anspruch auf Einsicht besteht. Für diese gilt 1.50.0100 Matrikenordnung (MatrO) der evangelischen Kirche in Österreich. Hier besonders § 10 Abs. 1 und 2 idF vom 1. Februar 2010, welche die selben Schutzfristen für das Recht auf Einsicht wie das PStG 2013 definieren.
Umfang
18 Bücher
Sprache des Archivguts
Vom Bestand: Deutsch
Vom Bestand: Latein
Materialspezifische Details
Die Matrikenbücher liegen nicht physisch, sondern als digitale Bilder vor. Bilder vor 1939 sind online auf Matricula Online verfügbar, sofern es die entsprechenden Schutzfristen zulassen.
Thematisch
Details des Aufbewahrungsorts
Teil des Stadtarchiv Gmünd in Kärnten Aufbewahrungsort