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Matriken Pfarrgemeinde Dornbach, 1790 - 2011, 2022-03 - 2022-05

 Serie
Permalink: ark:/65325/r2041m

Daten

  • Erstellung: 1790 - 2011
  • Digitalisierung: 2022-03 - 2022-05

Bedingungen für den Zugang

Zugang laut PStG 2013, BGBl. I Nr. 16/2013, § 52 Abs. 5, und § 72 Abs. 1 idF BGBl. I Nr. 161/2013).

Schutzfristen: Geburtenbücher (Taufbücher): 100 Jahre seit der Eintragung der Geburt - sofern die Eintragung nicht eine lebende Person betrifft. Ehebücher: 75 Jahre seit Eintragung der Eheschließung - sofern die Eintragung nicht eine lebende Person betrifft. Sterbebücher: 30 Jahre seit Eintragung des Todes.

Obiges betrifft nur Altmatriken bis 1938. Ab 1939 handelt es sich um rein kirchliche Unterlagen, für die kein gesetzlicher Anspruch auf Einsicht besteht. Für diese gilt 1.50.0100 Matrikenordnung (MatrO) der evangelischen Kirche in Österreich. Hier besonders § 10 Abs. 1 und 2 idF vom 1. Februar 2010, welche die selben Schutzfristen für das Recht auf Einsicht wie das PStG 2013 definieren.

Umfang

18 Bücher

Sprache des Archivguts

Vom Bestand: Deutsch

Vom Bestand: Latein

Materialspezifische Details

Die Matrikenbücher liegen nicht physisch, sondern als digitale Bilder vor. Bilder vor 1939 sind online auf Matricula Online verfügbar, sofern es die entsprechenden Schutzfristen zulassen.

Details des Aufbewahrungsorts

Teil des Stadtarchiv Gmünd in Kärnten Aufbewahrungsort

Kontakt:
Kirchgasse 51
Gmünd in Kärnten 9853 Österreich
+43 4732 20395